Neue Fördermöglichkeiten für Ausländer
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, tritt heute das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft. Damit können viele Geflüchtete erstmals an Integrations- und Berufssprachkursen teilnehmen. Zudem wird der Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländer stark ausgeweitet.
Insbesondere die Qualifizierung junger Geflüchteter will man so stärken, um ihnen bessere Chancen auf Integration in Arbeit zu geben. Aber auch Auszubildende aus anderen EU-Staaten können nun bei einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland besser unterstützt werden. Außerdem lässt sich künftig die gezielte Fachkräfteeinwanderung junger Menschen aus Drittstaaten in eine betriebliche Ausbildung fördern.
Im Einzelnen geht es um einen besseren Zugang zur Sprachförderung des Bundes, leichteren Zugang zur Ausbildungsförderung, Schließung von Förderlücken, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, frühzeitige Förderung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Arbeitslosengeld während Sprachkurs-Teilnahmen.
