Podcast | Antisemitismus und Israelkritik am Arbeitsplatz

Bild: Rick / stock.adobe.com
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Im Arbeitsverhältnis gilt wie auch sonst selbstverständlich die Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht, das jedoch keinesfalls schrankenlos gewährleistet wird. Insbesondere am Arbeitsplatz treten Mitarbeiter für Dritte wahrnehmbar nicht privat, sondern öffentlich vor allem auch im Namen des Arbeitgebers auf – was ist hier erlaubt? Hinzu tritt das Innenverhältnis: Inwiefern müssen problematische Äußerungen von Mitarbeitern toleriert werden, die im Kollegenkreis verbreitet werden? In der neuesten Folge unserer Podcast-Reihe "Kurz gefragt" klären wir, welcher Umgang mit diskriminierenden und strafbaren Äußerungen angemessen ist.

 

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Im Arbeitsverhältnis gilt wie auch sonst selbstverständlich die Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht, das jedoch keinesfalls schrankenlos gewährleistet wird...

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