Podcast: Aufhebungsvertrag und Abfindungsvereinbarung
Für das Beenden eines Arbeitsverhältnisses gibt es verschiedene Möglichkeiten. Statt der Kündigung ist es in manchen Situationen sinnvoller, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Die Initiative hierzu geht nicht immer vom Arbeitgeber aus. Wir sprechen u. a. über das Verhandeln auf Augenhöhe und Geheimhaltungsklauseln.
Hören Sie rein und bleiben Sie arbeitsrechtlich auf dem Laufenden!
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 12/21:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
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Das in § 17 Abs. 1 KSchG für die Ermittlung der erforderlichen personellen Betriebsstärke maßgebliche Tatbestandsmerkmal „in der Regel“ enthält weder