Über den Fall Bernd Osterloh und seine Vergütung als Betriebsratsmitglied haben wir hier bereits im vergangenen Jahr gesprochen. Anlass war damals eine Entscheidung des LG Braunschweig. Nun wurde die Geschichte um ein Kapitel erweitert. Der BGH hat das Urteil aufgehoben und die Freisprüche für die betroffenen Ex-VW-Vorstandsmitglieder kassiert.
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Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

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