Bernd Osterloh – ein erst auf den zweiten Blick schillernder Name. Der ehemalige Industriekaufmann legte eine steile Karriere hin. Seine Vergütung als Betriebsratsmitglied beschäftigte nun auch die Justiz. An diesem Fall wollen wir einmal zeigen, wie heikel das Thema werden kann.
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Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Über den Fall Bernd Osterloh und seine Vergütung als Betriebsratsmitglied haben wir hier bereits im vergangenen Jahr gesprochen. Anlass war damals

Eine Zielvereinbarung ist klassischerweise die Voraussetzung für die Auszahlung eines Bonus nach Ablauf eines Geschäftsjahres. Alles klar – sollte man
Eine ehemals studentische Aushilfe stieg in einem Flächenfilialbetrieb zunächst zum Verkaufsberater und dann zum Filialleiter eines Shops
Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft seit dem 1.10.1990 als Gewerkschaftssekretär beschäftigt. Im März 2001
Der überaus erfolgreiche ehemalige Sportfunktionär des Fußballbundesligisten Borussia Mönchengladbach Max Eberl hat in einer ungewöhnlich emotionalen