Eine Zielvereinbarung ist klassischerweise die Voraussetzung für die Auszahlung eines Bonus nach Ablauf eines Geschäftsjahres. Alles klar – sollte man meinen, doch wie werden Abreden zwischen den Arbeitsvertragsparteien ausgelegt und welche Rolle kann das billige Ermessen spielen? Ein Urteil des BAG vom 13.10.2021 zeigt exemplarisch die Fallstricke auf.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 7/22:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Ziele zu setzen und diese nachzuhalten ist vor allem im Berufsleben wichtig und so ist die Zielvereinbarung, ergänzt durch ein Anreiz- und Bonussystem

Im Titelthema stellt Prof. Dr. Holger Schwarz die Wirkung von Zielvereinbarungen in Organisationen sowie deren Risiken dar.
In seinem
Blicken wir zunächst auf die Definition, die uns als Grundlage der folgenden Ausführungen dienen soll: Zielvereinbarungen sind
● Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten Reederei als Development Director für das Ressort Schiffe beschäftigt. Neben einem
Im Arbeitsverhältnis erbringt der Arbeitnehmer klassischerweise eine persönliche Arbeitsleistung und erhält dafür sein Entgelt vom Arbeitgeber. Diese