Sogar der Duden hat die Begriffe Krankfeiern und Blaumachen aufgenommen. Die Definition lautet zum einen „der Arbeit fernbleiben ohne wirklich krank zu sein“ und zum anderen „während eines bestimmten Zeitraumes ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit gehen“. Beides schadet dem Arbeitgeber massiv aber die arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten sollten gut durchdacht sein, zumal sie sehr begrenzt sind. Hierüber haben wir ausführlich in unserer neuen Podcast-Folge in der Reihe "Kurz gefragt" gesprochen.
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In der neuesten Podcast-Folge in der Reihe "Kurz gefragt" erwartet Sie ein Update zur Arbeitszeiterfassung:
Die mit Spannung erwarteten
Fehlverhalten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören zum Alltag dazu. Schnell aber werden Grenzen überschritten, die gravierende Konsequenzen nach