Unternehmen haben erkannt, wie wichtig der Aufbau einer Arbeitgebermarke ist. Employer Branding, das haben wir hier ja schon mehrfach andiskutiert, ist nicht mehr wegzudenken. Eine Facette dieser Entwicklung kann das persönliche Tätigwerden eines Beschäftigten sein, der als Botschafter gezielt Marketing für den Arbeitgeber betreibt. Was gilt es dabei zu beachten?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/22:
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
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