Nicht nur das weit verbreitete Homeoffice macht es möglich: Arbeitnehmer gehen aus verschiedenen Gründen einer Nebentätigkeit nach. Welche Handhabe hat der Arbeitgeber, was muss er dulden und wie kann er eingreifen, wenn das Hauptarbeitsverhältnis gestört wird?
Darüber haben wir in der neuesten Podcast-Folge "Kurz gefragt" gesprochen.
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Arbeitgeber sind oft verunsichert, wie sie mit Betroffenen umgehen sollen. Das Buch gibt ein umfassenden Einblick ins Thema.
Die für das Disziplinarrecht landesweit zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen Beamten, der über einen Zeitraum von nahezu drei
Der Trend scheint ungebrochen: Mitarbeiter werden zunehmend in die Büros zurückgeholt, Homeoffice-Vereinbarungen zumindest teilweise gekündigt. Das

Der Kläger ist bei der beklagten Gemeinde als Bautechniker gem. TVöD-V beschäftigt. Er teilte der Beklagten mit, dass er eine entgeltliche
Differenzen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind nicht selten und liegen in der Natur der Sache. Eskaliert aber der Streit, sieht das Gesetz ein
Im Arbeitsverhältnis gilt wie auch sonst selbstverständlich die Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht, das jedoch keinesfalls schrankenlos gewährleistet