Heute beschäftigt uns ein Beschluss des OLG Hamburg vom 8.2.2024 (7 W 11/24). Bewertungsplattformen haben nicht nur für die Betreiber von Restaurants und Hotels ihre Tücken, auch Arbeitgeber kämpfen mitunter um die Deutungshoheit oder Zulässigkeit von dort getätigten Äußerungen seitens ehemaliger Mitarbeiter. Das führt uns ganz unweigerlich auch zu den Fragen nach einer intakten Unternehmenskultur und geeigneten Offboardingmaßnahmen.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 6/23:
Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.
Problempunkt
Nach seinem Arbeitsvertrag erhielt der Kläger eine variable Vergütung von 15 % seines Brutto-Basisjahresgehalts, das im
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