In einem Fall, den das LAG Hamm (Urt. v. 3.5.2022 – 14 Sa 1350/21) entschieden hat, hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein extrem wohlwollendes Zwischenzeugnis ausgestellt, um ein ganz bestimmtes Ziel zu erreichen. Dies stand jedoch im krassen Widerspruch zum sonstigen Geschehen im Betrieb und hatte unangenehme Folgen für den Arbeitgeber.
Diese Episode auf Spotify anhören
Alle Episoden des Podcasts in der Übersicht
Den AuA-Podcast gibt es auch bei Apple Podcasts und Google Podcasts.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 8/22:
Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.

Nicht wenige Arbeitgeber sind geneigt, unliebsame Mitarbeiter durch die Erteilung extrem wohlwollender Zwischenzeugnisse „wegzuloben“
Schon oft haben wir über Künstliche Intelligenz wie ChatGPT und Co. gesprochen. Sollte man sie einsetzen, erlauben, verbieten?
Wie aber geht man
Unbestritten ist, dass es einen Gender Pay Gap gibt. Einzig um die Höhe der Ungleichheit wird sich ernsthaft gestritten. Die Entgeltgerechtigkeit ist
Unterliegen die Arbeitsergebnisse von Mitarbeitern großen Schwankungen oder fallen sie gar dauerhaft unter ein bestimmtes Niveau, sodass sie nicht
Sogar der Duden hat die Begriffe Krankfeiern und Blaumachen aufgenommen. Die Definition lautet zum einen „der Arbeit fernbleiben ohne wirklich krank