Seit 1. Oktober gilt in Deutschland der von 10,45 Euro auf 12 Euro gestiegene Mindestlohn pro Stunde. Die Erhöhung betrifft 6,64 Millionen Menschen, die zuvor weniger als 12 Euro pro Stunde verdienten, vor allem in der Gastronomie, der Land- und Forstwirtschaft, im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie in Teilen der Logistik.
Während die Gewerkschaften traditionell die Erhöhung begrüßen, kritisieren Arbeitgebervertreter insbesondere das Zustandekommen der Neuregelung: Denn eigentlich ist hierfür die Mindestlohnkommission zuständig und nicht, wie gerade geschehen, die Bundesregierung. Die BDA sieht in dieser Erhöhung eine grobe Verletzung der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte das Vorhaben bereits zu Beginn dieses Jahres als Verstoß gegen das Versprechen, „dass die Mindestlohnkommission der Wächter des Mindestlohns ist und nicht die Politik“. Zumindest soll es sich um einen einmaligen Ausnahmefall handeln, so lässt es die Regierungskoalition verlautbaren.
Gleichzeitig mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist am 1. Oktober die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber in Kraft getreten. Das betrifft in Deutschland mehr als sieben Millionen Menschen. Die steuer- und sozialversicherungsfreie Verdienstgrenze liegt nun bei 520 Euro. Ihre Arbeitszeit darf dabei zehn Wochenstunden nicht übersteigen.
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