Was ist im Büro bei Hitze und starker Sonneneinstrahlung zu beachten?

Bild: pixabay.com
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Ein Arbeitsplatz direkt an einem großen Fenster klingt für viele zunächst erstrebenswert, hat jedoch auch einige Nachteile.

Die Ausrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes sind wichtig für eine gute und gesunde Arbeitsumgebung. Dabei ist nicht nur auf ergonomisches Sitzen und ggf. höhenverstellbare Schreibtische zu achten, auch Helligkeit und Tageslicht spielen eine entscheidende Rolle. Allerdings können diese gerade bei ohnehin hohen Temperaturen und viel Sonne das Gegenteil bewirken und den Arbeitnehmer stören.

Neben entsprechender Verglasung, die Licht, aber keine Wärme durchlässt, können vor allem zusätzliche Jalousien oder Rollos einen angemessenen Blend- und Hitzeschutz gewährleisten. Damit Mitarbeiter ihrer Tätigkeit uneingeschränkt nachgehen können und es insbesondere nicht zu Schädigungen der Augen kommt, können Unternehmen z. B. entspiegelte Bildschirme anchaffen.

Vor allem die Konzentrationsfähigkeit leidet unter großer Hitze, aber auch das Herz-Kreislaufsystem. In Arbeitsräumen soll die Temperatur daher grundsätzlich nicht über 26 Grad liegen – allerdings nur solange die Außentemperatur nicht über diesen Wert steigt. Ab einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu können u. a. das Verlagern der Arbeitszeit, Lockern von Bekleidungsvorschriften sowie Bereitstellen von Getränken gehören. Räume, in denen Temperaturen über 35 Grad herrschen, eignen sich laut den sog. Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) nicht mehr zum Arbeiten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Arbeitgeber Hilfsmittel wie bspw. Hitzepausen anbietet.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/22:

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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