Zum 1. März dieses Jahres sowie zum 1.2.2017 sollen die Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund angehoben werden. Die Änderungen beruhen auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9533), der bereits auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Regelungen sind das Ergebnis der Tarifverhandlungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Diensts vom 29.4.2016 (hib Nr. 516 v. 15.9.2016).
Die Erhöhung der Bezüge erfolgt 2016 um 0,2 Prozentpunkte weniger, als tariflich vorgesehen. 2017 vermindert sich die Erhöhung dann nicht mehr. Im Ergebnis erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. März um 2,2 % und zum 1.2.2017 um 2,35 %. Die Anwärterbezüge steigen zum 1. März um 35 Euro und zum 1.2.2017 um 30 Euro.
Weiterführende Links:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809533.pdf
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