Funktionär der Partei „Die Heimat“ muss vorerst nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden
Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines hohen Funktionärs der Partei „Die Heimat“, der früheren NPD, auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg abgelehnt (Beschl. v. 4.6.2024 – OVG 4 S 14/24).
Der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist die Voraussetzung für eine Tätigkeit u. a. als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt („Volljurist“). Nach einem Beschluss des BVerfG vom 5.10.1977, dem der Senat folgt, darf die Einstellungsbehörde von der Aufnahme derjenigen Bewerber absehen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Die in der Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schlössen es aus, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgingen. Das BVerfG hat die Verfassungsfeindlichkeit der Partei in seinen Urteilen vom 17.1.2017 (zum Parteiverbot der NPD) und vom 23.1.2024 (zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ von der Parteienfinanzierung) nicht zuletzt mit der Betätigung des hiesigen Antragstellers begründet.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Pressemitteilung 21/24 des OVG Berlin-Brandenburg vom 5.6.2024
