Bund will eigenen Nachwuchs im öffentlichen Dienst sichern

© PIXELIO/Rainer Sturm
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Woher nehmen und nicht stehlen? Die Bundesregierung will mit einem Gesetz ihren eigenen Nachwuchs für den öffentlichen Dienst im Bund sichern. 

Der Entwurf (BT-Drs. 17/7142) solle dafür sorgen, dass der Bunde „im Wettbewerb mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft“ konkurrenzfähig bleibt. Schließlich brauche er für die „vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben des öffentlichen Dienstes des Bundes“ gut ausgebildete und z. T. hoch spezialisierte Fachkräfte. Doch um diese kämpften auch noch andere. Erschwerend komme der demografische Wandel hinzu, „dessen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sich in den kommenden Jahren verstärken werden“. Daher sehe der Gesetzentwurf vor, einen „Personalgewinnungszuschlag“ einzuführen, der es den Bundesbehörden ermöglichen soll, „mit einem finanziellen Anreiz auf Personalengpässe zu reagieren und gezielt Fachkräfte zu gewinnen“.

 

Geplant sei ferner eine „Ausgleichszulage“ bei Versetzungen in den Bundesdienst, um „im Einzelfall auftretende Besoldungsunterschiede“ auszugleichen. Auch der ärztliche Dienst in Bundeswehrkrankenhäusern soll durch eine bessere Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft attraktiver werden. Der Entwurf sehe zudem vor, bei erstmaliger Einstellung im Bundesdienst Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen in gleichem Maße anzuerkennen wie vorherige Erfahrungszeiten. Aufgrund einer Übergangsregelung sollen auch bereits jetzt tätige Beamte und Soldaten in den Genuss der Anrechnung kommen. Vorgesehen sei ferner, die Regelungen zum Familienzuschlag zu vereinfachen sowie die Möglichkeit zu schaffen, ein Beamtenverhältnis auf Probe vor dem 27. Lebensjahr in eines auf Lebenszeit umzuwandeln.

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