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Bundesrat stimmt Anerkennungsgesetz zu

Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse sollen zukünftig schneller anerkannt werden. Der Bundesrat stimmte am 4.11.2011 dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ zu (BR-Drs. 606/11). Der Bundestag hatte dieses Ende September verabschiedet (vgl. AuA-Schlagzeilen v. 5.10.2011).

Das neue Gesetz soll zum 1.3.2012 in Kraft treten. Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Integrationspolitik zu fördern. Die Neuregelung umfasst u.a. einen Rechtsanspruch in 350 Ausbildungsberufen auf eine Gleichwertigkeitsprüfung binnen drei Monaten. Dabei berücksichtigen die zuständigen Stellen auch bereits vorhandene Berufserfahrung. Zudem soll die Koppelung der Berufsausübung an die deutsche oder europäische Staatsangehörigkeit, etwa bei Ärzten,entfallen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge richtet bei Inkrafttreten eine zentrale Hotline für Erstberatungen ein.

 

Bildungsministerin Schavan bezeichnete das Gesetz als „wichtiges integrationspolitisches Signal“ und rechnet mit etwa 25.000 Interessenten, die pro Jahr versuchen werden, sich ihre Qualifikation anerkennen zu lassen. Nach Schätzung des Bildungsministeriums könnten sogar bis zu 300.000 Menschen von der Neuregelung profitieren. Hamburgs Bürgermeister Scholz (SPD) sieht in dem Gesetzesentwurf einen Fortschritt - wenn auch einen sehr kleinen. Ihm fehle aber ein Anspruch auf Beratung und Weiterqualifizierung für die Betroffenen.

Redaktion (allg.)