Einstellung des ELENA-Verfahrens vor Jahresende

Nun ist es endgültig beschlossene Sache: Auch der Bundesrat hat am 4.11.2011 dem „Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)“ zugestimmt. Damit wird das Verfahren noch vor Jahresende 2011 eingestellt.

Bis das Gesetz ausgefertigt und verkündet ist, müssen Arbeitgeber die elektronischen Meldungen allerdings noch vornehmen. Danach werden die Informationen nicht mehr angenommen und alle bisher gemeldeten ELENA-Daten gelöscht. Bundeswirtschaftsminister Rösler betonte, dies sei vor allem für kleine Unternehmen, die durch ELENA besonders belastet sind, eine gute Nachricht. Die Wirtschaft werde nun von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Zudem biete sich die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren zu entwickeln.

 

Der Bundesrat forderte die Regierung in einer begleitenden Entschließung auf, zu prüfen, ob Behörden im Zusammenhang mit den ELENA-Daten noch weitere Daten erhoben haben, die nun zu löschen sind. Sollte dies der Fall sein, möge sie die entsprechenden Gesetzesentwürfe unverzüglich vorlegen.

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