Die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ verschiebt sich auf das zweite Quartal 2012. Grund sind laut Bundesfinanzministerium Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Bund und Länder würden derzeit einen neuen verbindlichen Starttermin und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Die alte Papier-Lohnsteuerkarte sollte eigentlich zum 1.1.2012 von den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgelöst werden, vgl. dazu auch auch Foerster, AuA 11/11, S. 667 ff. Durch das neue Verfahren müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer mitteilen, dieser muss die steuerlich relevanten Daten dann elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.
Die Informationsschreiben an die Arbeitnehmer sollen von der Verzögerung nicht berührt sein, sondern normal weiterlaufen. Die alte Lohnsteuerkarte behält noch bis Ende des Jahres ihre Gültigkeit.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
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