Erhöhte Freibeträge für die Lohnpfändung ab Juli
Achtung, Arbeitgeber aufgepasst: Ab Juli gelten neue Freibeträge für die Lohnpfändung.
Ursprünglich wollte der Gesetzgeber die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO i. d. F. vom 1.7.2007 alle zwei Jahre anpassen. Geschehen ist seitdem jedoch nichts – bis jetzt. Nun erhöht sich zum 1.7.2011 die Pfändungsfreigrenze, und zwar von derzeit 985,15 auf 1.028,89 Euro. Das bedeutet für Arbeitgeber, sie müssen nicht nur alle zukünftigen Pfändungsverfahren auf die neuen Freigrenzen umstellen, sondern auch sämtliche bereits laufenden anpassen. Wer dies nicht tut, setzt sich der Gefahr aus, für Schäden des Gläubigers aufgrund fehlerhafter Berechnung zu haften. Denn mit der Lohnpfändung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner. Das verpflichtet ihn, alle Erklärungen, Berechnungen und Überweisungen fristgerecht und einwandfrei abzugeben bzw. durchzuführen. Für Fehler muss er geradestehen.
