Gesetz zur Frauenquote beschlossen

(c) Konstantin Gastmann / pixelio.de
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Am 6.3.2015 beschloss der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Das Gesetz hat das Ziel, den weiblichen Anteil in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung ab 2016 zu erhöhen. Es sieht u. a. für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, eine Geschlechterquote von 30 % vor.
Es verpflichtet Firmen auch, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.
Auch im öffentlichen Dienst wird es bei der Besetzung von Aufsichtsgremien die Mindestquote geben. Dazu werden das Bundesgremienbesetzungs- und das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass gesetzliche Pflichtquoten und Zielgrößen nicht die Ursachen für den unterschiedlichen Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen bekämpfen. Unternehmen müssen mehr junge Frauen für sich gewinnen. Zudem benötigen Mütter mehr Möglichkeiten für die Ganztagsbetreuung ihrer Kinder, um Familie und Beruf besser zu vereinen. Entscheidend für die Besetzung eines Aufsichtsrates sollte die Qualifikation und nicht das Geschlecht sein, erklärt der Verband.

Weiterführende Links:
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/schlagzeilen/grosse-koaliti...

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