Mutterschutz an europäisches Recht angleichen

© Kathleen Paul/
pixelio.de
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Mutterschutz auch für Geschäftsführerinnen und weibliche Vorstandsmitglieder – das fordert der Bundesverband der Personalmanager (BPM).

Er sieht im Lichte der europäischen Mutterschutz-Richtlinie Nachbesserungsbedarf beim deutschen Mutterschutzrecht. Denn nach derzeitiger Rechtslage können Schwangere, die als Geschäftsführerinnen oder Vorstände tätig sind, entlassen werden.

„Das deutsche Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – damit aber ausdrücklich nicht für Selbstständige oder Frauen in der Geschäftsführung. Geschäftsführerinnen oder weibliche Vorstandsmitglieder können deshalb während der Schwangerschaft abberufen werden. Theoretisch kann ein Unternehmen seine Geschäftsführerin sogar am Tag der Entbindung auf Dienstreise schicken“, erläutert Christian Vetter, Leiter der Fachgruppe Arbeitsrecht des BPM.

Den betroffenen Frauen bleibe oftmals nur die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen oder Urlaub zu nehmen. Dabei ziehe der EuGH in seiner aktuelle Rechtsprechung den Kreis der von der europäischen Mutterschutz-Richtlinie Geschützen deutlich weiter: Geschäftsführerinnen, die von Weisungen anderer Organe abhängig sind und für ihre Tätigkeit ein Entgelt erhalten, gelten als Arbeitnehmerinnen.

Das BPM-Präsidium sieht daher eine Korrektur des deutschen Mutterschutzgesetzes als unerlässlich an, um schwangere Geschäftsführerinnen und weibliche Vorstandsmitglieder besser vor Ungleichbehandlung zu schützen. Anstatt über Frauenquoten zu debattieren, würden so die praktischen Voraussetzungen für mehr Frauen in Führungspositionen geschaffen.

 

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