Rentenbeitragssatz sinkt um 0,3 %
Zum ersten Mal seit 2001 gibt es wieder eine Rentenbeitragssenkung: Das Bundeskabinett hat am 16.11.2011 die Beitragssatzverordnung 2012 und den Rentenversicherungsbericht 2011 beschlossen. Der Beitragssatz sinkt danach ab 2012 von 19,9 % auf 19,6 %.
Der niedrigere Satz hat auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen Auswirkungen: Sie werden jeweils um ca. 1,3 Millionen Euro entlastet. Bei den Unternehmen sinken die Arbeitskosten, bei den Mitarbeitern steigt das verfügbare Einkommen. Ein Beschäftigter mit einem Durchschnittsverdienst von bspw 2.500 Euro hat so am Ende des Monats 3,75 Euro mehr zur Verfügung. Nur Besserverdiener im Westen mit einem Einkommen ab 5.600 Euro werden von der Beitragssenkung nichts spüren. Wegen einer Anhebung der Bemessungsgrenzen müssen sie sogar draufzahlen.
Durch die gute wirtschaftliche Entwicklung erwirtschaftete die Rentenversicherung 2011 ein großes Plus. Die Bundesregierung rechnet man mit einer weiteren Steigerung der sog. Nachhaltigkeitsrücklage bis 2013. Arbeitsministerin von der Leyen kommentierte: „Die Rentenversicherung ist demografie- und zukunftsfest, die Rentenfinanzen sind stabil. Das verdanken wir umsichtigen Reformen, die weder Alt noch Jung überfordern.“
