Direkt zum Inhalt

Incentives

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich in einem gleichlautenden Erlass vom 9.1.2020 zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von

Premium

Das BMF hat mit Schreiben vom 15.8.2019 (IV C5 – S 2342/19/10007:001) ausführliche Grundsätze zur Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 15

Premium