Keine Entlassung eines Probebeamten wegen Knieschaden

(c) nicolehe / pixelio.de
(c) nicolehe / pixelio.de

Vor Entlassung eines Probebeamten allein wegen seiner mangelnden gesundheitlichen Eignung, muss der Dienstherr die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung des Betroffenen aktiv und auf seinen gesamten Bereich bezogen prüfen und das Ergebnis dokumentieren, entschied das VG Göttingen durch Urteil vom 1.10.2014 (1 A 13/13).

Ein Polizeibeamter auf Probe war wegen eines Knorpelschadens am Knie und ungünstiger Prognose dienstunfähig. Die Dienstherrin entließ ihn deshalb zum Ende des Jahres 2012. Ein Laufbahnwechsel in den allgemeinen Verwaltungsdienst kam ihrer Meinung nach nicht in Betracht. Nach erfolglosem Widerspruch klagte der Beamte vor dem VG Göttingen.

Das VG gab dem Probezeitbeamten Recht und hob den Widerspruchsbescheid auf. Seine mangelnde gesundheitliche Eignung sei zwar ein Entlassungsgrund nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG). Allerdings ist bei allein mangelnder gesundheitlicher Eignung eine anderweitige Verwendung entsprechend zu prüfen. Das Beamtenverhältnis dürfe nur beendet werden, wenn die Übertragung eines anderweitigen Amts nicht möglich sei. Die Kammer folgte der Einschätzung eines Gutachters, der festgestellt hatte, dass der Kläger jedenfalls für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder für den Innendienst im Status eines Polizeivollzugsbeamten geeignet sei.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

Printer Friendly, PDF & Email

Nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes steht dem Dienstherrn für den zeitlichen Ausgleich von Mehrarbeit ein Jahr zur Verfügung

HR Rail ist die einzige Arbeitgeberin der Bediensteten der belgischen Eisenbahn. Im November 2016 stellte sie einen Facharbeiter für die Wartung und

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine eingetragene Lebenspartnerin Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zur

Mit Urteilen vom 20.7.2023 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten eine

Über die anhaltend hohe Fluktuation und Wechselbereitschaft haben wir in der Vergangenheit bereits häufiger berichtet. Worin liegen aber deren

Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriftenredakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner