Ohne Unfallmeldung kein Anspruch auf Fürsorge

Quelle: pixabay.com
Quelle: pixabay.com

Für Beamte besteht eine gesetzliche Obliegenheit, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, wenn hieraus Unfallfürsorgeansprüche entstehen können. Das ist auch dann der Fall, wenn der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis vom Unfall hat. Das geht aus einem Urteil des BVerwG vom 30.8.2018 (2 C 18/17) hervor.

Der Kläger wurde frühzeitig pensioniert. Zuvor war er als Feuerwehrbeamter bei der städtischen Berufsfeuerwehr tätig. Hier kam es bei einem Einsatz im Jahr 1996 zu einem Unfall. Er kippte mit einer Drehleiter um und stürzte zu Boden. Er wurde zwar ärztlich untersucht, eine Dienstunfallmeldung gab er jedoch nicht ab. 17 Jahre nach diesem Ereignis beantragte er die Anerkennung des Geschehens als Dienstunfall sowie die Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Die Klage blieb in beiden Vorinstanzen ohne Erfolg. Die Revision des Klägers hat das BVerwG zurückgewiesen.

Die gesetzliche Regelung, nach der Unfälle, aus denen Fürsorgeansprüche entstehen können, dem Dienstvorgesetzten innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren zu melden sind, ist strikt zu beachten. Kommt es innerhalb der Frist nicht zur Meldung des Unfalls, erlöschen etwaige Unfallfürsorgeansprüche. Das gilt selbst dann, wenn der Dienstvorgesetzte auch ohne diese Meldung Kenntnis von dem Geschehen hat und eine eigene Untersuchung hierzu einleitet.
Darüber hinaus ist vorliegend auch die gesetzlich vorgesehene verlängerte Meldefrist von bis zu zehn Jahren (für erst später bemerkbar gewordene Unfallfolgen) verstrichen und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Unfallfürsorge ausgeschlossen.

Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage kostenlos testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.

Printer Friendly, PDF & Email

Die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich

Nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes steht dem Dienstherrn für den zeitlichen Ausgleich von Mehrarbeit ein Jahr zur Verfügung

Im Jahr 2021 gab es etwa 97,3 Millionen Versicherungsverhältnisse (ohne Schüler-Unfallversicherung) in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unseren Alltag sind vielschichtig, insbesondere die Arbeitswelt ist immer wieder betroffen. So ist

Die 2. Kammer des VG Hannover hat die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen (Urt

Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem