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TITELTHEMA
Der rechtssichere Kündigungszugang
Schmerzhafte Fehler bei Vorbereitung und Zustellung vermeiden
Einleitung
Formaljuristisch gesehen handelt es sich bei der Kündigungserklärung um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. So viel zur Dogmatik. Das bedeutet, dass die Kündigungserklärung nur dann ihre Wirksamkeit entfaltet, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Der Kündigungszugang ist also zwingende Voraussetzung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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