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ARBEITSRECHT
AVR-Caritas-Reform 2027
Neue Entgeltordnung: Überleitung und Handlungsbedarf
Ab dem Jahr 2027 gilt also eine einheitliche Entgeltordnung und ein neues Stufensystem – ergänzt durch umfangreiche Überleitungsregelungen für Bestandsbeschäftigte mit der Möglichkeit zum Wechsel in die neue Entgeltordnung bis ins Jahr 2036.
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