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ARBEITSRECHT
Unternehmensmitbestimmung im Konzern
Schwellenwerte von DrittelbG und MitbestG
Das Recht der Unternehmensmitbestimmung wird in Deutschland ganz überwiegend durch die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) sowie des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) bestimmt.
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