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ARBEITSRECHT
Sprecherausschusswahlen 2022
Unter den Herausforderungen der Covid-19-Pandemie
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt zur Sprecherausschusswahl sind nach § 3 Abs. 1 SprAuG alle leitenden Angestellten (LA) des Betriebs. Wer LA ist, wird in § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG definiert (Sieg, AuA 1/21, S. 28 ff.).
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