Direkt zum Inhalt
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com
Lesedauer: ca. 16 Minuten
ARBEITSRECHT

Sprecherausschusswahlen 2022

Unter den Herausforderungen der Covid-19-Pandemie

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wahlberechtigt zur Sprecherausschusswahl sind nach § 3 Abs. 1 SprAuG alle leitenden Angestellten (LA) des Betriebs. Wer LA ist, wird in § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG definiert (Sieg, AuA 1/21, S. 28 ff.).

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium