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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Leiharbeitnehmer
§ 14 Abs. 2 AÜG; § 1 Abs. 1 MitbestG
Problempunkt
Kapitalgesellschaften mit i. d. R. mehr als 2.000 Arbeitnehmern haben einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat zu bilden (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. §§ 6, 7 MitbestG).
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