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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Vorruhestandszusage, Betriebsvereinbarungsoffenheit
§§ 146, 151 BGB; § 4 Abs. 3 TVG
● Problempunkt
Die Klägerin war seit 1991 als Redakteurin bei einer Tochtergesellschaft des Spiegel-Verlags beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag verwies dynamisch auf einen „Hausbrauch Spiegel-Verlag“, der Regelungen zum Vorruhestand enthielt.
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