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Bild: WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Versetzung: Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

§§ 99, 95 Abs. 3, 23 Abs. 3 BetrVG

● Problempunkt

Die Arbeitgeberin betreibt in G eine Pflegeeinrichtung mit drei fachlich nicht spezialisierten Wohnbereichen, die sich jeweils über eine Etage erstrecken. Heimbewohner mit unterschiedlichen Pflegegraden werden den Wohnbereichen nach freien Kapazitäten zugewiesen, sodass in allen Bereichen vergleichbare Pflegeaufgaben anfallen.

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