Außenprüfungsordnung in Kraft
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung (ApO; BStBl 2026 I S. 1061) ist am 10.9.2026 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung (BpO 2000), die damit außer Kraft gesetzt worden ist. In Ausgabe 10/26 findet sich unter „Steuern und Finanzen“ eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen der ApO.
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
