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Keine Diskriminierung bei Altersgrenze

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Keine Diskriminierung bei Altersgrenze

Problempunkt

Die Klägerin ist Sonderschullehrerin und seit ihrem 35. Lebensjahr bei der Beklagten beschäftigt, allerdings lediglich aufgrund eines Privatdienstvertrags. Nach Erreichen der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenze von 45 Jahren gemäß § 18 Abs.

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