Sozialauswahl bei Insolvenzkündigung
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Sozialauswahl bei Insolvenzkündigung
Problempunkt
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollte vorliegend einer von zwei Geschäftsbereichen eines Betriebes geschlossen und der andere mit stark reduziertem Personalstand fortgeführt werden. Insolvenzverwalter und Betriebsrat einigten sich auf einen Interessenausgleich mit beigefügter Liste der zu kündigenden Mitarbeiter.
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