Kündigungsfrist und Klagefrist
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Kündigungsfrist und Klagefrist
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien um die Rechtsfrage, ob die Frist des § 4 Satz 1 KSchG auch für die fehlerhafte Berechnung der Kündigungsfrist gilt. Die Klägerin war bei der Beklagten, die eine private Pflegestation betreibt, seit 1996 als Hauspflegerin beschäftigt. Nach Ablauf ihres Erziehungsurlaubs am 12.1.2004 war die Klägerin vom 13.1.
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