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Neue Perspektiven für Arbeit auf Abruf

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Neue Perspektiven für Arbeit auf Abruf

Problempunkt

Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages zu entscheiden, in dem eine Arbeitszeit von "mindestens" 30 Stunden pro Woche vereinbart war. Darüber hinaus sollte die Arbeitnehmerin "auf eine Aufforderung des Arbeitgebers" bis zu 40 Stunden und mehr arbeiten. Einen Rechtsanspruch auf die erhöhte Stundenzahl sollte sie nicht haben.

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