Arbeitnehmer muss abmahnen
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Arbeitnehmer muss abmahnen
Problempunkt
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche, die der Kläger aufgrund einer von ihm erklärten außerordentlichen Kündigung geltend macht. Die Beklagten hatten das Gehalt des Klägers im Jahr 1998 teilweise verspätet gezahlt. Die Oktobervergütung wurde erst im Dezember 1998 gezahlt; die Novembervergütung erhielt der Kläger erst Mitte Dezember.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
