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Aus dem Urlaub rückrufbar?

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Aus dem Urlaub rückrufbar?

Problempunkt

Ende 1997 verhängte der Arbeitgeber, bei dem der Kläger als Sofware-Entwickler tätig war, eine Urlaubssperre. Von seinem Urlaubsanspruch hatte der Kläger bis zu diesem Zeitpunkt 15 Tage in Anspruch genommen. Im ersten Quartal 1998 wurde vereinbart, dass er den Resturlaub für 1997 im Laufe des gesamten Jahres 1998 nehmen könne. Im April kündigte der Kläger zum 30.

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