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Keine Strafbarkeit bei Entsendebescheinigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Keine Strafbarkeit bei Entsendebescheinigung

Problempunkt

Arbeitgeber müssen für ihre in Deutschland tätigen Arbeitnehmer, die im Rahmen eines außerhalb Deutschlands bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hierher entsandt sind, keine Sozialabgaben leisten, wenn die Entsendung infolge der Art der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich ausdrücklich begrenzt ist (§ 5 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IV], sog.

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