Darlegungslast bei neuer Ersterkrankung nach AU
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Darlegungslast bei neuer Ersterkrankung nach AU
Problempunkt
Die Klägerin beansprucht von ihrer Arbeitgeberin für den Zeitraum 27.11.2003 - 31.12.2003 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sie war zuvor vom 25.9.2003 bis zum 25.11.2003 arbeitsunfähig krank und bezog für die ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
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