Ablösender TV nach Betriebsübergang
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Ablösender TV nach Betriebsübergang
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis die Tarifverträge der Druckindustrie (TV Druck) oder der Kölner Hafenspediteure Anwendung (TV KSH) finden. Der Kläger war seit 1976 bei der A-KG im Bereich innerbetrieblicher Transport beschäftigt und Mitglied der IG Medien. Die A-KG war Mitglied im Arbeitgeberverband Medien.
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