Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen einen Betriebsübergang

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 Bild: Hryhor Denys/stock.adobe.com
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Eine Projektleiterin war im Betrieb „E-Stadt G“ im sog. Geschäftsbereich Mobility tätig, in dem auch ein Betriebsrat bestand. Im Rahmen einer Umorganisation wurde der Geschäftsbereich Mobility abgespalten und auf eine neu gegründete C Mobility GmbH ausgegliedert. Im Zuge der Übertragung erfolgte ein Übergang sämtlicher Arbeitsverhältnisse der zuvor im Geschäftsbereich Mobility beschäftigten Arbeitnehmer auf die C Mobility GmbH, wovon auch das Arbeitsverhältnis der Projektleiterin betroffen war. Diese widersprach dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses. Das Unternehmen ordnete die Mitarbeiterin daraufhin einem sog.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen einen Betriebsübergang
Seite 55
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