Unzureichende Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Unzureichende Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang
Problempunkt
Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2002 sind der bisherige Arbeitgeber und der neue Betriebsinhaber im Falle eines Betriebsübergangs gesetzlich verpflichtet, die übergehenden Arbeitnehmer über den Betriebsübergang und seine Folgen schriftlich zu unterrichten. Das Gesetz regelt in § 613a Abs.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
