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Unzureichende Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Unzureichende Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang

Problempunkt

Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2002 sind der bisherige Arbeitgeber und der neue Betriebsinhaber im Falle eines Betriebsübergangs gesetzlich verpflichtet, die übergehenden Arbeitnehmer über den Betriebsübergang und seine Folgen schriftlich zu unterrichten. Das Gesetz regelt in § 613a Abs.

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