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Ordnungsgemäße Unterrichtung und Widerspruch bei Betriebsübergang

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Ordnungsgemäße Unterrichtung und Widerspruch bei Betriebsübergang

Problempunkt

  In zwei Entscheidungen vom 13.7.2006 hat der achte Senat des BAG erstmals zum Inhalt der Unterrichtungspflicht beim Betriebsübergang nach dem seit dem 1.4.2002 geltenden § 613a Abs. 5 BGB Stellung genommen (vgl. auch Gastell, AuA 11/06, S. 662.).

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