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Mitbestimmung ruht bei Arbeitskampf

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten

Mitbestimmung ruht bei Arbeitskampf

Problempunkt

Der Arbeitgeberin wurde mit Beschluss des zuständigen Arbeitsgerichts aufgegeben, es zu unterlassen, kurzfristige Änderungen der Mitarbeitereinsatzplanung ohne Betriebsratszustimmung bzw. Einigungsstellenspruch durchzuführen. Zugleich wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten ein Ordnungsgeld angedroht.

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