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Versetzungsklausel und -anordnung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Versetzungsklausel und -anordnung

Problempunkt

Die Klägerin ist seit 1992 bei der Beklagten als Filialleiterin beschäftigt. Sie war zunächst in K-M, dann in der Filiale Frechen (F) tätig. Dort arbeitete sie zusammen mit sieben Mitarbeitern, darunter ihr Ehemann.

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