Doppelverdienst bei Sozialauswahl maßgeblich
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Doppelverdienst bei Sozialauswahl maßgeblich
Problempunkt
Die Klägerin, geboren 1960, ist Sozialpädagogin und seit 1990 bei der Beklagten als Leiterin einer Kindergarteneinrichtung mit 2 Gruppen angestellt. Sie hat einen minderjährigen, behinderten Sohn, für dessen Unterhalt sie allein aufkommt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
