Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr
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Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr
Problempunkt
Die Klägerin war bei der beklagten Stadt als Reinigungskraft in einer Kindertagesstätte beschäftigt. Im November 2003 entschied der Bürgermeister, die Reinigungsarbeiten in den Kindertagesstätten an Dienstleistungsunternehmen fremd zu vergeben. Daher entschloss sich die Beklagte zum Abbau von zwei Vollzeitarbeitsplätzen im Bereich der Reinigungskräfte.
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